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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 19. Dezember 2019; 12:52
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Gericht:

> Von Linkswinkern und Rechtswinkern

Kann man nach mehreren Verhandlungen, die doch immer wieder um das gleiche
Thema - die umstrittene Geste am Fenster der "Gothia" - kreisen, noch etwas
Neues entdecken, um darüber zu berichten? Doch, man kann. Und es lohnt sich
auch! Denn die Argumentationsbasis des Klägers und Burschenschafters wird
immer enger und dünner - mit Folgen für die Klagen. Am Montag, 16.12. wurde
nämlich auch jene gegen Samuel Laster, Herausgeber des Online-Magazins "Die
Jüdische", abgewiesen. Prozessbericht von *Karl Öllinger*.


Die Verhandlung vom 16.12. ist eine Wiederaufnahme von jener, die am 24.
Oktober vertagt wurde. Der Richter wollte den damals nicht zur Verhandlung
erschienenen klagenden Burschenschafter Frederick als Zeugen einvernehmen.
Das brachte tatsächlich einige neue Erkenntnisse. In gewisser Weise,
allerdings nicht bindend für den Richter, gibt es auch ein Präjudiz, den
Freispruch von Christoph Baumgarten. Schließlich handelt es sich ja um den
identen Beitrag.(1)

Wegen eines Kabelbrandes bei der Linie U 1 komme ich etwas zu spät, aber es
ist noch nichts passiert. Frederick hat bislang nur seine Personalien
angegeben, wird vom Richter aufgefordert, den Ablauf des 24. Jänner samt
Geste am Fenster aus seiner Perspektive zu schildern. Frederick ist ratlos,
was das soll. Der Richter führt ihn mit einigen Fragen an die Abläufe heran.
Ermuntert ihn: "Winken Sie einmal so wie an diesem Abend!"

Frederick macht einige Winkbewegungen, von denen keine der Momentaufnahme
vom 24. Jänner ähnelt, bei der man auch einen ausgestreckten rechten Arm mit
einer flachen Hand sieht. Vor allem aber: Im Gerichtssaal winkt Frederick
mit dem linken Arm. Gerald Ganzger, Anwalt von Samuel Laster, lässt das
für's
Protokoll festhalten. Der Richter, es ist Stefan Apostol, fragt weiter: Hat
das Winken Freunden gegolten, oder war es als Provokation für die Gegendemo
gedacht? Frederick ist sich da ganz sicher, dass sein Winken Freunden, die
er unten auf der Straße - also bei der Gegendemo - erkannt haben will,
gegolten hat, keine Provokation war. Der Richter fragt noch einmal nach:
Wenn die Winkbewegung in einer ausgestreckten Hand endet, dann war das
bloßer Zufall? So war es, bestätigt Frederick, der Burschenschafter.

Diesmal ist MMag. Dr. Michael Schilchegger, Bundesrat der FPÖ und
Burschenschafter der Arminia Czernowitz, nicht die anwaltliche Begleitung
des wortkargen Frederick. Er hat eine Vertretung geschickt, die sich gegen
Ende des Verfahrens dann ganz energisch verbittet, dass irgendwo in einem
Bericht ihr Name genannt wird. Zunächst versucht aber noch der wortkarge
Frederick die Fragen des Richters zu beantworten, was er denn in dem Beitrag
der "Jüdischen" als ehrenrührig empfunden habe? Frederick scheint zunächst
überfordert, lässt sich von seiner anonymen Anwältin noch einmal den Bericht
vorlegen und findet dann, dass die Bezeichnung Student und
Gothia-Burschenschafter nicht passe. Der Richter klärt ihn auf, dass das
möglicherweise zwar nicht stimme, aber doch nichts Ehrenrühriges sei. Die
anonyme Anwältin eilt Frederick zu Hilfe. Ob er denn damals Mitglied der
Burschenschaft Gothia war?

Da kennt der Frederick die kinderleichte Antwort: Nein, war er nicht! Mir
kommt zugute, dass der Anwalt von Frederick schon in einer früheren
Verhandlung zugegeben hat, dass Frederick zwar damals, im Jänner 2019, noch
nicht Bursche bei der Gothia war, aber mittlerweile schon. Das weiß aber der
Richter nicht - oder vielleicht doch? Jedenfalls fragt er nach, ob Frederick
denn bei einer anderen Burschenschaft sei.

Da wird Frederick zum ersten und einzigen Mal ein bisschen patzig oder
trotzig und will keine Antwort geben. Er weiß nicht, was die Frage soll,
sagt er. Der Richter bleibt gelassen und klärt Frederick auf, dass es doch
eine gewisse Bedeutung haben könnte, ob er bei einer deutschnationalen oder
christlichen Verbindung oder gar keiner sei. Auf Nachfrage räumt Frederick
dann ein, dass er schon damals bei einer deutschnationalen Verbindung war.

Als nächster im Programm ist dann ein Zeuge dran, den der Kläger beantragt
hat. Er ist eine von den Personen, mit denen Frederick über WhatsApp
kommuniziert hat an diesem Abend: "Habt Ihr mich winken gesehen?" oder so
ähnlich, hat er seine kleine Community damals gefragt. Für Frederick ist das
der Beweis, dass er nur gewunken hat. Die Befragung des Zeugen ergibt aber
ein etwas anderes Bild.

Der Zeuge war - obwohl auch Bursche - im Demo-Zug mit dabei. Auf Nachfrage
präzisiert er, dass er ihn "begleitet" habe. Der Richter will wissen, ob
Frederick ihm zugewunken habe oder der Demo, also eigentlich der Gegendemo.
Da ist der Zeuge - nennen wir ihn Z. - ganz klar: Frederick hat zur Demo
runtergewunken, nicht zu mir. Und auf Nachfrage: Es gab keinen Blickkontakt.
Holla! Dann will der Richter - oder war es Anwalt Ganzger? - noch wissen,
mit welcher Hand er üblicherweise winke. Da ist sich Z. auch ganz sicher:
mit der Linken!

An dieser Stelle juckt's mich fast, ein bisschen in die Satire
überzuwechseln und auszuführen, dass Burschenschafter anscheinend schon sehr
exakt wissen, mit welcher Hand sie unterschiedliche Gesten ausführen. Aber
die Satire steht ja vor Gericht, ist beklagt, wie die anonyme Anwältin dann
noch einmal ausführt, indem sie darauf hinweist, dass es schon möglich sei,
dass der Beitrag Satire sei, aber weil er jede Sachlichkeit vermissen lasse,
eben doch nicht wirklich, jedenfalls nicht vom Recht geschützt sei. Und dann
weist sie noch darauf hin, dass ja wohl nicht Frederick der Beklagte sei,
das solle schon berücksichtigt werden. War das jetzt ein Rüffel für den
Richter?

Der lässt sich jedenfalls nichts anmerken und führt aus, dass die
Staatsanwaltschaft zwar das Verfahren wegen des Verdachts der
Wiederbetätigung eingestellt habe, weil diese nicht bewiesen werden konnte,
aber die Einstellung ja nicht einem Freispruch gleichzusetzen sei.

Nach den Plädoyers der Anwälte geht es schnell: Alle Anträge des Klägers
werden abgewiesen, weil es sich, so der Richter, bei dem Artikel in der
"Jüdischen" geradezu um einen Paradefall dafür handle, was Meinungsfreiheit
heißt. Er führt dann auch noch detailliert aus, warum er die einzelnen
Klagen abweise. Die anonyme Anwältin wird dann noch gefragt, ob sie
Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen wolle. Die nimmt die
Bedenkfrist in Anspruch. Aus! Ein guter Tag! Es war eine richtige
Entscheidung, die Verhandlung zu begleiten!
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Quelle:
https://www.stopptdierechten.at/2019/12/17/die-geste-am-fenster-teil-5-links-oder-rechts

(1) https://balkanstories.net/kontrapunkte/der-wackere-frederick



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